Herrensitz Himmelrich in Luzern – (LU)

Befunduntersuchung mit definierten Eingriffen

 

Voruntersuchung

Nach Abschluss der Voruntersuchung durch das Anlegen von Muster- und Probeflächen, erfolgte der Massnahmenstart. In Raum 08 wurden die auf dem Parkettboden aufgebrachten Fremdmaterialien wie Teppich, Pavatexplatten und eine mineralische Mörtelschicht entfernt. Die nun ersichtliche Holzoberfläche konnte auf Schadstellen untersucht werden. Dabei stellte sich heraus, dass sichernde und ergänzende Massnahmen an den Holzteilen notwendig sind. Die nächsten definierten Eingriffe beschränken sich auf diese festgestellten Bauteilschadstellen.

Objektgeschichte                                                                                                                                                                                                            1688 – 1699 Landsitz hölzernes Himmelrich, 1772 – 1773 Neubau mit Gartenanlage, 1807 Verkauf des Himmelrichs, 1828 Umbau der Fassade im Empirestil

Literaturquelle:  GSK Reinle Adolf (1954) Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern, Band III, Stadt II, 1954 / S.271  1)

Datierte Umbauphasen: 1807, 1828, 1846, 1863

Die Parkettböden der einzelnen Räume sind aufgrund der Befundlage zwischen 1772 und 1773 zu datieren. Diese Datierung wurde der vorliegenden Quellenangaben entnommen. Die Auswertung der Quellen zur Objektgeschichte ist noch nicht abgeschlossen 1.

Objektbeschreibung: Raum 02 / 08 / 11

Die Tafelparkette erstrecken sich – mit Ausnahme in Raum 11 mit der Kachelofengrundplatte – über die gesamte Grundfläche des Raumes. Im Raum 02 beträgt die Bodenfreifläche 22 Quadratmeter, im Raum 08 27.6 Quadratmeter und im Raum 11 macht die Bodenfreifläche 24 Quadratmeter aus.

Die Parkettfläche gliedert sich in einzelne Bauteiltafeln, welche (Raum 02 und 08) in quadratischer Form ausgeführt sind. Jede einzelne Parketttafel wird von Parkettstabbauteilen umrahmt. Die Verlegerichtung der einzelnen Parkettbahnen verläuft im Raum 02 diagonal zur Raumachse,  im Raum 08 rechtwinklig zur Raumachse. Die Tafelparkette werden zur Wand hin mit einem Randfries abgeschlossen. Im Raum 11 weisen die Parketttafeln eine oktogone Form (regelmässiges Achteck) auf und bilden mit den Ahorntafeln ein geometrisches Formenbild. Die Verlegerichtung wird als diagonal bezeichnet.

Die verschiedenen Bauteile, Parketttafeln, Parkettstäbe und Randfriese, bestehen aus massiven Einzelteilen, welche aus den Hölzern wie Ahorn, Fichte und Nussbaum gefertigt sind. Die einzelnen Parketttafeln waren ursprünglich zwischen 30 bis 35 mm stark. Heute beträgt die Bauteilstärke der Nussbaumtafeln noch ca. 25 mm. Die länglichen Parkettstäbe hatten anfangs eine Bauteilstärke von 35 – 40 mm und eine Bauteilbreite von 105 mm. Heute ist die messbare Bauteilstärke der Bauteile (Stabparkett) noch ca. 30 mm. An den Ahornparketttafeln und Fichtenparketttafeln ist die Federverbindung am massiven Bauteil herausgearbeitet und somit nicht als Fremdfeder zu bezeichnen. An dem umgebenden Nussbaumstab ist die Konstruktionsnut eingefräst. In diese Nut wurden die einzelnen Parketttafelfedern eingeschoben. Die füllungsumrahmenden Stabbauteile des Tafelparketts (Raum 02 und 08), wurden mit Eisennägeln durch die Nutverbindung am Blindboden befestigt. Dies entspricht einer durchaus gängigen Vorgehensweise. Die Parketttafel ist an ihrer Unterseite bis ca.10 mm schwächer gehalten als der umgebende Stabparkett. Diese Konstruktionsmassnahme trägt dazu bei, die Kräfte der Bauteilverformungen zu minimieren. Der Hohlraum unter der Parketttafel ist nicht ausgefüllt, dies führt heute unter Belastung zu Bauteilbewegungen.

Die Blindbodenbretter von 1688 – 1699 2, welche quer zur Raumlänge verlaufen, sind auf den tragenden Balken gelagert. Der Blindboden ist ca. 35 – 45 mm stark und besteht aus ca. 400 mm breiten Brettern aus Fichtenholz. Die Bohlenbretter 3 sind teilweise mit Nut und Federverbindung versehen, jedoch wurden diese Bretter auch beschnitten (Federverbindung wurde abgetrennt) und stumpf gestossen. Die Fixierung der Blindbodenbretter erfolgte mit geschmiedeten  Nägeln in die darunter liegenden Trägerbalken.

1 Waldisbühl , Beat 2013, unveröffentlicht, Ehemaliger Landsitz „Himmelrich“ Luzern, Erstes Obergeschoss, Bau- und  Fassadenuntersuchung vom Juni 2013

2 Schumacher, Renato (1995), Franz Plazid und Franz Xaver Schumacher im Himmelrich – Zwei typische Vertreter des Gebildeten Ancien Régime, Luzern, Eigenverlag, S.9. Hinweis auf den Vorgängerbau, Landsitz hölzernes Himmelrich 1688 – 1699. Der Schreibende (Peter Egloff)  geht davon aus, dass die Blindbodenbretter aus dem Vorgängerbau stammen.

3 Als Bohle wird ein starkes Brett, ab 40 mm Bauteilquerschnitt, bezeichnet

Zustand / Massnahmenschritte

Im Raum 11 befindet sich der Nussbaumtafelparkett mit quadratischen Ahorneinlagen. Durch eine spürbare Unstabilität zwischen dem Tafelparkett und dem darunterliegenden Blindboden aus Fichtenbrettern wurde beschlossen, definierte Bauteilbereiche zu demontieren. Von diesen Bauteilöffnungen her konnte nun die Stabilisierungsmassnahme ausgeführt werden. Es wurde angestrebt, die Hohlräume zwischen Blindboden und Tafelparkett zu verpressen. Dies erfolgte mit einer Keilung aus Fichtenholz. Nach Abschluss dieser konstruktiven Sicherungsmassnahmen erfolgte das Verschliessen der offenen Bauteilfugen. Diese Fugen entstanden durch das starke Abtrocknen des Holzes im Zusammenhang mit dem Einbau einer Heizung. Es wurde beschlossen, Fugen mit einer Breite von grösser als 4 mm materialgerecht mit Nussbaumholz zu verschliessen.

Im Laufe des Januars 2014 wurden die konstruktiven und ergänzenden Massnahmen an den Parkettböden abgeschlossen. Der nächste folgende Massnahmenschritt wird die farbliche Angleichung der neuen Bauteile an die bestehende, gealterte Bauteiloberfläche sein.